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CSDDD: Neue Ära für nachhaltige Lieferketten

CSDDD: Neue Ära für nachhaltige Lieferketten

Daniel Paulus

13.01.2025

10 Min.

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Was ist die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit in Unternehmen zu fördern und die sozialen und Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten zu überwachen. Diese Richtlinie legt Anforderungen an Unternehmen fest, um sicherzustellen, dass sie so genannte „Due Diligence“-Verfahren implementieren, um Umwelt- und Sozialrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu mildern. Dadurch sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu verfolgen und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu minimieren.

Wann tritt die CSDDD in Kraft?

  • Die finale Zustimmung der EU erfolgte am 24.April 2024

  • Voraussichtliches Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

  • EU-Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit zur nationalen Umsetzung

2027 (3 Jahre nach Inkraftreten): CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit:
- Mehr als 5.000 Mitarbeitenden
- Mehr als 1,5 Milliarden EUR Umsatz

2028 (4 Jahre nach Inkraftreten): CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit:
- Mehr als 3.000 Mitarbeitenden
- Mehr als 900 Millionen EUR Umsatz

2029 (5 Jahre nach Inkraftreten): CSDDD ist anzuwenden für Unternehmen mit:
- Mehr als 1.000 Mitarbeitenden
- Mehr als 450 Millionen EUR Umsatz

Was ist der Unterschied zwischen CSDDD und CSRD?

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD):

  • Diese Richtlinie ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, Unternehmen zu verpflichten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten Lieferkette zu berücksichtigen. Das Ziel ist es, nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu vermeiden, zu mindern und zu beheben.

  • Unternehmen sollen systematisch potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen in ihren Lieferketten identifizieren, präventive Maßnahmen ergreifen und über ihre Bemühungen berichten.

  • Die CSDDD legt einen stärkeren Fokus auf die proaktiven Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern oder zu mindern.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):

  • Die CSRD erweitert die bestehende Berichtspflicht für Nachhaltigkeitsthemen (vormals bekannt als die Non-Financial Reporting Directive, NFRD) und erhöht die Qualität und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichte, die Unternehmen veröffentlichen müssen.

  • Diese Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen über ihre Umweltauswirkungen, sozialen Aspekte und Governance-Praktiken transparent berichten. Dies umfasst Informationen über Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wassernutzung und die Einhaltung von Arbeitsrechten.

  • Die CSRD schreibt vor, dass Berichte nach bestimmten Standards erstellt werden müssen, um Konsistenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Wer ist von der CSDDD betroffen?

Diese ist anzuwenden auf Unternehmen mit:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeitern

  • Mehr als 450 Millionen EUR Umsatz

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive markiert einen bedeutenden Schritt der EU hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und wird erwartungsgemäß eine weitreichende Wirkung auf Unternehmen und Lieferketten weltweit haben.